Befahrenszeiten des Kraftfahrzeug-Tors im Schenenkampsweg ab 1. März 2022:
Das Kraftfahrzeugtor ist permanent geschlossen.
Jedes interessierte Vereinsmitglied kann pro Garten einen Torschlüssel gegen Schlüsselpfand erhalten. Das Eingangstor ist damit für alle Mitglieder*innen im Bedarfsfall selbst zu öffnen und zu schließen. Das Ein- und Ausfahren ist nur montags bis samstags von 08 Uhr bis 13 Uhr und 15 Uhr bis 18 Uhr zulässig, an Sonntagen und an Feiertagen, respektive 01.12. bis 28./29.02. des Folgejahres ist das Befahren verboten. Nach dem Ein- oder Ausfahren ist das Tor unmittelbar wieder zu verschließen. Bei Zuwiderhandlung (Nichtverschließen oder Befahren außerhalb der Zeiten, Parken) sollen künftig Hinweise und Abmahnungen erfolgen bis Ultima Ratio zum Entzug des Schlüssels, wenn sich jemand als wiederholt unzuverlässig erweist.
Für die Mitglieder*innen, die keinen Schlüssel möchten, ist das Haupttor zu den Terminen der Gemeinschaftsarbeiten von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr geöffnet.
Zu den Gründen der Neuerung:
Das Tor bleibt mit der Neuerung auch nachts geschlossen und erschwert das Eindringen von Diebesbanden mit Fahrzeugen. Die Toröffnungen und -schließungen erfolgen künftig unabhängig von den bisherigen Personen, die sich darum gekümmert haben, sprich Dieter Vogt wird damit entlastet. Pächter*innen / Vereinsmitglieder*innen können selbst ihre Zeiten gestalten und sich besser mit An- oder Ablieferungen abstimmen. Pächter*innen / Vereinsmitglieder*innen können künftig bei geschlossenem Tor ohne Zuhilfenahme des Vorstands Krankenwagen etc. reinfahren lassen (schnellere Reaktion in Notfallsituationen). Bisherige Ausnahmen außerhalb der zulässigen Befahrenszeiten wird es damit künftig nicht mehr geben, es sei denn, es handelt sich um eine Notsituation.
Interessierte Vereinsmitglieder können sich pro Garten einen Schlüssel beim Vorstand abholen.
Der Schlüsselpfand in Höhe von € 50,00 ist bei Abholung in bar zu entrichten oder kann vorab auf das Vereinskonto ( IBAN: DE74 2905 0101 0001 1177 95 ) mit dem Verwendungszweck “Torschlüssel Weg, Wegnummer, Name Pächter*in” überwiesen werden. Schlüssel können während der Termine der Gemeinschaftsarbeit erworben werden.
Auf dem Kleingartengelände gelten folgende Regelungen:
Fahrzeuge können auf dem vereinseigenen Parkplatz am Haupttor geparkt werden.
Das Befahren der Kleingartenanlage ist NUR zum Be- und Entladen gestattet.
Es ist auf dem Vereinsgelände in Schrittgeschwindigkeit (10 km/h) zu fahren.
Achten Sie auf spielende Kinder und vermeiden Sie der Umwelt zuliebe die lästige Staubentwicklung.